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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Angebot und Vertrag

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen ALPEIN Software SWISS AG, Obergass 23, CH-8260 Stein am Rhein (nachfolgend ALPEIN genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. 

Die aktuellen Angebote mit den Preisen sind auf der Webseite publiziert. Ändert ALPEIN seine Angebote und Preise wird er dies den Kunden rechtzeitig digital mitteilen. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am meisten entspricht.

Der Vertrag kommt zustande, wenn ALPEIN die Bestellung des Kunden schriftlich oder digital z.B. per Mail bestätigt hat.

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist:

Das Desktop as a Service (DaaS).
Das Produkt DeskSecurium ist ein geschützter Remote Desktop, der einen virtuellen Arbeitsplatz in der Schweiz bietet.

Die Server befinden sich in einem gut bewachten Datenzentrum, mitten im Schweizer Bergmassiv, in einem ehemaligen Militärbunker und bieten somit eine physikalische Sicherheit auf dem höchsten Niveau.  Die Verbindung zu DeskSecurium kann über einen sicheren VPN-Tunnel erfolgen.

Diese Lizenz-, Nutzungs- und Betriebsbedingungen (Vertrag) gelten für alle ALPEIN Verträge und Services der ALPEIN Software SWISS AG, CHE-136.786.077, Obergass 23, CH-8260 Stein am Rhein. Dieser Vertrag gilt auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn er nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.

 

Vertragsverpflichtung ALPEIN

ALPEIN stellt dem Kunden einen virtuellen Arbeitsplatz mit Betriebssystem (Linux oder Windows) und bei Bedarf weitere Softwarekomponenten (Grundsoftware) gemäss Beilage zur Verfügung. Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche übrigen Softwarekomponenten (inkl. Virenschutz, und Arbeitsprodukte). Die ALPEIN verpflichtet sich, die vom Kundenstandort übertragenen elektronischen Daten auf besonders geschützten Servern sicher aufzubewahren.

Alle detaillierten technischen Manuals sind jederzeit unter https://www.securium.swiss.de/downloads erhältlich und sind Bestandteil dieses Vertrages.

ALPEIN trifft insbesondere alle technischen und organisatorischen Massnahmen, die nach der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (im Besonderen Art. 9 VDSG; SR 235.11) gefordert, dem Stand der Technik und gestützt auf einschlägige internationale Normen und Standards (beispielsweise ISO 27001) geeignet sind. ALPEIN sichert die vom Kunden übertragenen Daten so, dass diese jederzeit und lückenlos wieder zurückgesichert werden können. 

 

Vertragsverpflichtungen Kunde

Der Kunde ist allein verantwortlich für die gesamte Softwareinstallation (ausgenommen Grundsoftware), sowie die Sicherung und den Schutz seines Systems (insbes. Backup,Viren und Updates).

Die Grundsoftware wird von ALPEIN mit vollautomatischen Updates ausgeliefert. ALPEIN übernimmt keine Verantwortung für die Änderung der Update-Einstellungen durch den Kunden sowie durch Software Dritter.

Der Kunde verpflichtet sich, den Servicebetrag jeweils vor Beginn der Serviceperiode (Kreditkartenzahlung) oder dreissig (30) Tage nach erfolgter Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge oder Verrechnungsmöglichkeit zu leisten. Der Kunde bestätigt ausdrücklich auf jede Verrechnungseinrede gegenüber ALPEIN zu verzichten.

ALPEIN ist ohne schriftliche Vereinbarung nicht verantwortlich für das Erstellen eines Backups.

Eine dem gewählten Serviceumfang entsprechende Anbindung ans Internet ist Sache des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen, straf- zivil- oder öffentlich-rechtlich relevanten Inhalte in seinen Daten vorhanden sind.

Die Aufbewahrung der Zugangsdaten ist Sache des Kunden.

 

Vertragsbeginn, -dauer und –übertragung

Der Vertrag tritt mit dem elektronischen Einverständnis zu diesen Bestimmungen oder deren schriftlichen Unterzeichnung in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr (Vertragsdauer) – sofern nicht anders vereinbart wurde. Nach der ersten Vertragsdauer verlängert sich diese jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das Vertragsverhältnis kann einmalig in den ersten 30 Tagen jederzeit durch den Kunden aufgelöst werden (Probemonat).

Nach Vertragsbeendigung bleiben die Daten 30 Tage auf den Systemen von ALPEIN erhalten. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Kundendaten vollumfänglich von sämtlichen ALPEIN Systemen gelöscht.

 

Vertragsänderungen (Change Management)

Das Change Management umfasst die Leistungen für geplante Anpassungen an der bestehenden Umgebung, welche nicht im bestehenden Vertrag geregelt sind. Changes erfordern einen entsprechend definierten Change Request. Jeder Request umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:          

  • Leistungsumfang                      
  • Aufwand Auflistung                          
  • Kosten Angaben                                

Die Umsetzung eines Change Requests benötigt die explizite Freigabe durch den Kunden. Somit hat der Kunde jederzeit die vollständige Kontrolle über das Change Management inklusive deren möglichen finanziellen Impacts. Change Requests können bei Bedarf auch seitens ALPEIN gestellt werden.

 

Gewährleistung

ALPEIN übernimmt ausdrücklich eine Garantie für eine hohe Serviceverfügbarkeit von mindestens 99.7% pro Jahr (Basis 365 Tage x 24 Stunden; ausgenommen Technik und Internetzugang am Kundenstandort. ALPEIN kann einen zu recht beanstandeten Mangel nach eigener Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben.

 

Haftung

ALPEIN schliesst jede Haftung soweit gesetzlich möglich und zulässig (gilt auch für Drittpersonen) aus. Da ALPEIN nur sehr beschränkten Zugriff auf die Kundeninfrastrukturen hat, sind die Überwachungs- und Warnmöglichkeiten von ALPEIN stark eingeschränkt. Die Verantwortung hierfür liegt deshalb allein beim Kunden. 

 

Eigentums- und Urheberrechte

ALPEIN behält zu jeder Zeit das vollständige Eigentum und/oder andere Rechte an der eigenen Software sowie den Systemen und Services. Der Kunde erhält keine dinglichen Rechte (Eigentum, Pfand oder Retentionsrecht) an allenfalls von ALPEIN gelieferten Komponenten und verzichtet auf solche Rechte. Der Kunde erhält einzig das Nutzungsrecht auf die Software-Suite.

Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte an Soft- und Hardwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von ALPEIN verbleiben ausschliesslich bei ALPEIN. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), in die Bestandteile zu zerlegen, zu leasen, zu verkaufen, zu verpfänden, oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der ALPEIN oder Dritter verletzen könnten.

ALPEIN ist berechtigt generelle, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des ALPEIN-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden-Personal entwickelt oder entdeckt hat, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden.

Die vom Kunden unter diesem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der ALPEIN gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. ALPEIN erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit dieses Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen (gemeinsam über Remote-Recovery gegen Aufwandsentschädigung) und im Falle der Auflösung des Vertrages von ALPEIN eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von ALPEIN in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden.

 

Weitere Vertragsbedingungen

Prospekte, Kataloge sowie digitale Unterlagen (wie z.B. generelle Angaben im Internet oder per Email) sind ohne anderweitige explizite Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

Alle ALPEIN Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern keine andere Frist verabredet ist und sind klar als solche erkennbar. Die Preise verstehen sich grundsätzlich exkl. Mehrwertsteuer in Schweizerfranken oder einer vertraglich, schriftlich festgelegten Fremdwährung. Vertragsnehmern aus der Schweiz (CHF) wird die Schweizerische Mehrwertsteuer von 7.7% verrechnet.

Nicht benutzte oder nur teilweise benutzte Dienstleistungen werden nicht rückvergütet. Die Zahlungskonditionen unterscheiden sich je nach.

Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung seiner durch ALPEIN verschlüsselten Daten über eine öffentliche Netzwerkinfrastruktur (Internet) einverstanden. Der Kunde trägt das Risiko allfälliger Datenverluste beim Transport. Die Verantwortung von ALPEIN für die Daten beginnt mit Empfang der Daten auf ihren Servern und endet mit Abgabe der Daten von diesen.

ALPEIN verpflichtet sich, die besonderen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten (Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis, Berufsgeheimnis, Amtsgeheimnis) zu wahren und deren Einhaltung gegenüber allen ihren Mitarbeitern durch entsprechende schriftliche Geheimhaltungserklärungen sicherzustellen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Es gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmungen, welche die Parteien zu Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Alle Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen sind für ALPEIN nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Bestätigung verbindlich.

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte im Kanton Zürich (Schweiz).